Artikel 4 VO (EG) 2006/1987

Systemarchitektur und Betrieb des SIS II

1. Das SIS II besteht aus

a)
einem zentralen System (nachstehend „zentrales SIS II” genannt), zu dem folgende Elemente gehören:

eine technische Unterstützungseinheit (nachstehend „CS-SIS” genannt), die eine Datenbank, die „SIS-II-Datenbank” , enthält;

eine einheitliche nationale Schnittstelle (nachstehend „NI-SIS” genannt);

b)
einem nationalen System (nachstehend „N. SIS II” genannt) in jedem einzelnen Mitgliedstaat, das aus den nationalen, mit dem zentralen SIS II kommunizierenden Datensystemen besteht. Jedes N. SIS II kann einen Datenbestand (nachstehend „nationale Kopie” genannt) umfassen, der eine vollständige oder Teilkopie der SIS-II-Datenbank enthält;
c)
einer Kommunikationsinfrastruktur zwischen der CS-SIS und der NI-SIS (nachstehend „Kommunikationsinfrastruktur” genannt), die ein verschlüsseltes virtuelles Netz speziell für SIS-II-Daten und den Austausch von Daten zwischen SIRENE-Büros nach Artikel 7 Absatz 2 zur Verfügung stellt.

2. Die Eingabe, Aktualisierung, Löschung und Abfrage von SIS-II-Daten erfolgen über die verschiedenen N. SIS II. Eine nationale Kopie dient innerhalb des Hoheitsgebiets der jeweiligen Mitgliedstaaten, die eine derartige Kopie verwenden, zur Abfrage im automatisierten Verfahren. Die Datensätze der N. SIS II anderer Mitgliedstaaten können nicht abgefragt werden.

3. Die CS-SIS, die für die technische Überwachung und das Management zuständig ist, befindet sich in Straßburg (Frankreich), und eine Backup-CS-SIS, die alle Funktionalitäten der Haupt-CS-SIS bei einem Ausfall dieses Systems übernehmen kann, befindet sich in Sankt Johann im Pongau (Österreich).

4. Die CS-SIS bietet die erforderlichen Dienste für die Eingabe und Verarbeitung der SIS-II-Daten, einschließlich der Abfrage der SIS-II-Datenbank. Für die Mitgliedstaaten, die eine nationale Kopie verwenden, übernimmt die CS-SIS Folgendes:

a)
Bereitstellung der Online-Aktualisierung der nationalen Kopien;
b)
Gewährleistung der Synchronisierung und Kohärenz zwischen den nationalen Kopien und der SIS-II-Datenbank;
c)
Bereitstellung der Vorgänge für die Initialisierung und Wiederherstellung der nationalen Kopien.

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