Artikel 35 VO (EG) 2006/1987
Unterscheidung von Personen mit ähnlichen Merkmalen
Wird bei der Eingabe einer neuen Ausschreibung festgestellt, dass im SIS II bereits eine Person ausgeschrieben ist, die denselben Identitätskriterien entspricht, so kommt folgendes Verfahren zur Anwendung:
- a)
- das SIRENE-Büro setzt sich mit der ersuchenden Behörde in Verbindung, um zu überprüfen, ob es sich um dieselbe Person handelt;
- b)
- stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass es sich bei dem neu Ausgeschriebenen tatsächlich um die bereits ausgeschriebene Person handelt, so wendet das SIRENE-Büro das Verfahren für die Eingabe einer Mehrfachausschreibung nach Artikel 34 Absatz 6 an. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Personen handelt, so billigt das SIRENE-Büro das Ersuchen um eine zweite Ausschreibung und fügt die erforderlichen Informationen zur Verhinderung einer falschen Identifizierung hinzu.
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