Artikel 23 VO (EG) 2006/951

Zu berücksichtigende Informationen

Bei der Ermittlung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten auf dem Weltmarkt werden die relevanten Informationen berücksichtigt, die der Kommission direkt zur Verfügung stehen oder die von den Mitgliedstaaten mitgeteilt werden und Folgendes betreffen:

a)
Angebote auf dem Weltmarkt,
b)
Notierungen an Börsen, die für den internationalen Zuckerhandel wichtig sind,
c)
auf wichtigen Märkten in Drittländern notierte Preise,
d)
im internationalen Handelsverkehr getätigte Verkäufe.

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