Artikel 24 VO (EG) 2006/951
Nicht zu berücksichtigende Informationen
Bei der Ermittlung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen sind Informationen, wenn Folgendes zutrifft:
- a)
- Die Güter sind nicht von einwandfreier und handelsüblicher Qualität oder
- b)
- zu dem im Angebot genannten Preis kann nur eine geringe Menge gekauft werden, die für den Markt nicht repräsentativ ist, oder
- c)
- die allgemeine Preisentwicklung oder die der Kommission vorliegenden Informationen geben zu der Annahme Anlass, dass der im Angebot genannte Preis für die tatsächliche Entwicklung des Marktes nicht repräsentativ ist.
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