Artikel 24 VO (EG) 2006/951

Nicht zu berücksichtigende Informationen

Bei der Ermittlung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen sind Informationen, wenn Folgendes zutrifft:

a)
Die Güter sind nicht von einwandfreier und handelsüblicher Qualität oder
b)
zu dem im Angebot genannten Preis kann nur eine geringe Menge gekauft werden, die für den Markt nicht repräsentativ ist, oder
c)
die allgemeine Preisentwicklung oder die der Kommission vorliegenden Informationen geben zu der Annahme Anlass, dass der im Angebot genannte Preis für die tatsächliche Entwicklung des Marktes nicht repräsentativ ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.