Artikel 33 VO (EG) 2006/951

Durchschnittspreis

Bei der Ermittlung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten auf dem Weltmarkt wird der Durchschnitt mehrerer Preise als Grundlage genommen, sofern dieser Durchschnitt als repräsentativ für die tatsächliche Entwicklung des Marktes betrachtet werden kann.

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