Artikel 20a VO (EG) 2006/952

Produktionsabgabe

Ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 teilen die Mitgliedstaaten jeweils spätestens am 31. Januar eines Jahres jedem zugelassenen Zucker und jedem Isoglucose erzeugenden Unternehmen den Betrag der Produktionsabgabe mit, den es für das laufende Wirtschaftsjahr zu zahlen hat.

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