Artikel 35 VO (EG) 2007/1234
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Magermilchpulver
Die Kommission kann beschließen, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver zu gewähren, insbesondere wenn sich eine Preis- und Bestandsentwicklung abzeichnet, die ein schwer wiegendes, aber durch saisonale Lagerhaltung zu behebendes oder zu verringerndes Marktungleichgewicht voraussehen lässt.
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