Artikel 12h VO (EG) 2007/1386
Unvorhergesehenes Treffen auf empfindliche marine Ökosysteme in neuen Grundfanggebieten
(1) Trifft ein Fischereifahrzeug während seiner Fischereitätigkeiten in neuen Grundfanggebieten auf Indikatorarten für empfindliche marine Ökosysteme, so bestimmt der Kapitän die Menge der gefangenen Indikatorarten für empfindliche marine Ökosysteme. Die Beobachter ermitteln Korallen, Schwämme und andere Organismen bis zur tiefstmöglichen taxonomischen Ebene.
(2) Liegt die Menge dieser Arten, die je Fanggerät — beispielsweise Schleppnetz, Stellnetz oder Langleine — gefangen wurden, über der Schwelle gemäß Artikel 12d, so gelten die Bestimmungen der Absätze 3, 4 und 5 des vorliegenden Artikels.
(3) Der Kapitän meldet den Vorfall dem Flaggenmitgliedstaat, der die Informationen unverzüglich über die Kommission an das Exekutivsekretariat weiterleitet. Die Kommission warnt umgehend andere Mitgliedstaaten, deren Schiffe in dem Gebiet tätig sind. Die betreffenden Mitgliedstaaten warnen unverzüglich alle Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, die sich in dem Gebiet aufhalten.
(4) Das Gebiet in einem Umkreis von zwei Seemeilen um die Position, die ein Schiff unter der Flagge einer NAFO-Vertragspartei gemeldet hat, wird vorübergehend geschlossen. Die gemeldete Position ist diejenige, die das betreffende Schiff angegeben hat, und zwar entweder der Endpunkt des Hols oder eine andere Position, die nach den vorliegenden Anhaltspunkten die größte Nähe zu dem genauen Ort aufweist, an dem das Schiff auf das empfindliche marine Ökosystem getroffen ist. Die vorübergehende Schließung gilt so lange, bis das NAFO-Sekretariat mitteilt, dass das Gebiet wieder freigegeben werden kann.
(5) Das Fischereifahrzeug beendet die Fangtätigkeit und entfernt sich mindestens zwei Seemeilen vom Endpunkt des Hols in die Richtung, bei der die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, dass es wieder auf das empfindliche marine Ökosystem trifft. Der Kapitän handelt nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage aller verfügbaren Informationsquellen.
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