Artikel 36 VO (EG) 2007/1386
Technisches Versagen
Bei Ausfall der elektronischen Mittel für die Übermittlung der täglichen Berichte an ein FÜZ oder von diesem übermitteln der Kapitän und der Beobachter auf anderem Wege weiter ihre täglichen Berichte und führen an Bord schriftlich Buch über diese Übermittlungen; sie stellen ihre Aufzeichnungen den Inspektoren zur Verfügung.
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