Artikel 67 VO (EG) 2007/1386

Inspektion auf See

Die Inspektoren fragen gegebenenfalls, ob sie an Bord eines Schiff einer Nichtvertragspartei gehen dürfen, das bei Fischereitätigkeiten im NAFO-Regelungsbereich gesichtet oder auf andere Weise identifiziert wurde. Schiffe, die dem Anbordgehen zustimmen, werden nach Maßgabe des Kapitels IV inspiziert.

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