Artikel 2 VO (EG) 2007/653

Für Sicherheitsbescheinigungen, die gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/49/EG ausgestellt werden (Bescheinigung Teil B), wird das Standardformat nach Anhang II verwendet.

Dieses Format ist bei Ausstellung, Erneuerung, Aktualisierung, Änderung oder Widerruf einer Bescheinigung Teil B zu verwenden.

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