Artikel 49 VO (EG) 2008/215

Zuverlässigkeitserklärung

Gleichzeitig mit dem in Artikel 162 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 genannten Jahresbericht unterbreitet der Rechnungshof dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

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