Artikel 51 VO (EG) 2008/215
Die Rolle der Europäischen Investitionsbank
Die EIB verwaltet die Investitionsfazilität im Namen der Union und wickelt die Finanzierungen, einschließlich Zinsvergütungen und technischer Hilfe, im Rahmen dieser Fazilität nach Teil 2 dieser Verordnung ab.
Darüber hinaus übernimmt sie die finanzielle Abwicklung anderer Maßnahmen, die gemäß Artikel 4 des Internen Abkommens über den 10. EEF mit Finanzierung aus ihren Eigenmitteln — bei Bedarf in Verbindung mit Zinsvergütungen aus Mitteln des EEF — durchgeführt werden.
Aus der Durchführung des Teils 2 dieser Verordnung entstehen der Kommission weder Verpflichtungen noch Verbindlichkeiten.
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