Artikel 11 VO (EG) 2009/1122
Termin für die Einreichung des Sammelantrags
(1) Ein Betriebsinhaber kann im Rahmen der flächenbezogenen Beihilferegelungen nur einen Sammelantrag pro Jahr einreichen.
Ein Betriebsinhaber, der keine Beihilfe im Rahmen einer flächenbezogenen Beihilferegelung, aber eine Beihilfe im Rahmen einer anderen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 aufgeführten Beihilferegelung oder eine Unterstützung gemäß den Artikeln 85p, 103q und 103r der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 beantragt, muss einen Sammelantrag einreichen, wenn er über landwirtschaftliche Flächen verfügt, und diese nach Artikel 13 der vorliegenden Verordnung in dem Antrag angeben.
Ein Betriebsinhaber, der nur der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen nach den Artikeln 85t und 103z der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 unterliegt, muss in jedem Kalenderjahr, in dem diese Verpflichtungen gelten, einen Sammelantrag einreichen.
Die Mitgliedstaaten können jedoch die Betriebsinhaber von den Pflichten gemäß den Unterabsätzen 2 und 3 freistellen, wenn die betreffenden Informationen den zuständigen Behörden im Rahmen anderer Verwaltungs- und Kontrollsysteme vorgelegt werden, die gemäß Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit dem integrierten System kompatibel sind.
(2) Der Sammelantrag ist bis zu einem von den Mitgliedstaaten auf spätestens 15. Mai festzusetzenden Termin einzureichen. Estland, Lettland, Litauen, Finnland und Schweden können den Termin jedoch auf spätestens 15. Juni festsetzen.
Bei der Festsetzung dieser Termine ziehen die Mitgliedstaaten den für die Vorlage aller notwendigen Angaben zur ordnungsgemäßen Bearbeitung und Zahlung der Beihilfen und für die Durchführung wirksamer Kontrollen benötigten Zeitraum in Betracht.
Nach dem Verfahren des Artikels 141 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 kann eine Verschiebung der in Unterabsatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Termine für bestimmte Gebiete gestattet werden, in denen die Einhaltung der normalen Termine wegen außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse nicht möglich ist.
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