Artikel 75 VO (EG) 2009/73

Beihilfeflächen

Für die einzelnen Erzeugermitgliedstaaten werden folgende Grundflächen festgesetzt:

In Frankreich
Mitgliedstaat

Grundflächen

(ha)

Bulgarien 4166
Griechenland 20333
Spanien 104973
Mutterland
19050
Französisch-Guayana (nur für 2009)
4190
Italien 219588
Ungarn 3222
Portugal 24667
Rumänien 500

Jeder Mitgliedstaat kann seine Grundfläche bzw. Grundflächen nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien in Teilgrundflächen unterteilen.

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