Artikel 77 VO (EG) 2009/73

Anwendungsbereich und Betrag der Beihilfe

Für die Wirtschaftsjahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 wird Betriebsinhabern, die Kartoffeln zur Herstellung von Kartoffelstärke erzeugen, nach den Bedingungen dieses Abschnitts eine Beihilfe ( „Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger” ) gewährt.

Die Beihilfe beträgt 66,32 EUR für die Kartoffelmenge, die für die Herstellung einer Tonne Stärke erforderlich ist.

Dieser Betrag wird nach dem Stärkegehalt der Kartoffeln angepasst.

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