Artikel 77 VO (EG) 2009/73
Anwendungsbereich und Betrag der Beihilfe
Für die Wirtschaftsjahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 wird Betriebsinhabern, die Kartoffeln zur Herstellung von Kartoffelstärke erzeugen, nach den Bedingungen dieses Abschnitts eine Beihilfe ( „Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger” ) gewährt.
Die Beihilfe beträgt 66,32 EUR für die Kartoffelmenge, die für die Herstellung einer Tonne Stärke erforderlich ist.
Dieser Betrag wird nach dem Stärkegehalt der Kartoffeln angepasst.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.