Artikel 79 VO (EG) 2009/73

Anwendungsbereich

Betriebsinhaber, die Eiweißpflanzen erzeugen, erhalten für 2009, 2010 und 2011 eine Beihilfe nach den Bestimmungen dieses Abschnitts ( „Prämie für Eiweißpflanzen” ).

Eiweißpflanzen sind

a)
Erbsen des KN-Codes 071310,
b)
Ackerbohnen des KN-Codes 071350,
c)
Süßlupinen des KN-Codes ex12092950.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.