Artikel 79 VO (EG) 2009/73
Anwendungsbereich
Betriebsinhaber, die Eiweißpflanzen erzeugen, erhalten für 2009, 2010 und 2011 eine Beihilfe nach den Bestimmungen dieses Abschnitts ( „Prämie für Eiweißpflanzen” ).
Eiweißpflanzen sind
- a)
- Erbsen des KN-Codes 071310,
- b)
- Ackerbohnen des KN-Codes 071350,
- c)
- Süßlupinen des KN-Codes ex12092950.
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