Artikel 80 VO (EG) 2009/73

Beihilfebetrag und -voraussetzungen

Die Prämie für Eiweißpflanzen beträgt 55,57 EUR/ha Eiweißpflanzen, die nach dem Zeitpunkt der Milchreife geerntet wurden.

Kulturen, die auf ganzflächig eingesäten Flächen nach ortsüblichen Normen angebaut werden, wegen außergewöhnlicher, vom betreffenden Mitgliedstaat als solche anerkannter Witterungsbedingungen jedoch nicht die Milchreife erreichen, erfüllen jedoch weiterhin die Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie für Eiweißpflanzen, sofern die betreffenden Flächen bis zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht anderweitig bewirtschaftet werden.

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