Artikel 35 CRR (VO (EU) 2013/575)

Aus der Zeitwertbilanzierung resultierende nicht realisierte Gewinne und Verluste

Institute nehmen keine Bewertungsanpassungen vor, die dem Ziel dienen, von den Eigenmitteln nicht realisierte, Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten Aktiva oder Passiva auszunehmen, es sei denn, dies betrifft die in Artikel 33 genannten Posten.

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