Artikel 243 VO (EU) 2015/2446

Reparatur im Rahmen der passiven Veredelung (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex)

Wird die passive Veredelung für Reparaturzwecke beantragt, müssen die Waren der vorübergehenden Ausfuhr zur Reparatur geeignet sein und darf das Verfahren nicht in Anspruch genommen werden, um die Leistungsfähigkeit der Waren zu verbessern.

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