VO (EU) 2016/778
Delegierte Verordnung (EU) 2016/778 der Kommission vom 2. Februar 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Umstände und Bedingungen, unter denen die Entrichtung von außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträgen teilweise oder vollständig aufgeschoben werden kann, und auf die Kriterien für die Bestimmung der Tätigkeiten, Dienstleistungen und Geschäfte im Zusammenhang mit „kritischen Funktionen“ und zur Präzisierung der Kriterien für die Bestimmung der Geschäftsbereiche und damit verbundenen Dienste im Zusammenhang mit den Kerngeschäftsbereichen
Informationen
Ausfertigungsdatum02.01.2016
FundstelleAbl. 2016/L 131
Alle Normen
- KAPITEL IGEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIAUFSCHUB VON AUSSERORDENTLICHEN NACHTRÄGLICH ERHOBENEN BEITRÄGEN
- KAPITEL IIIKRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DER KRITISCHEN FUNKTIONEN UND KERNGESCHÄFTSBEREICHE
- KAPITEL IVSCHLUSSBESTIMMUNGEN