Artikel 17 VO (EU) 2016/796

Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Die Agentur verfolgt die Entwicklungen in den Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn im Sinne der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und stellt zusammen mit der Kommission sicher, dass diese Entwicklungen im Einklang mit den Vorschriften über die Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, insbesondere den grundlegenden Anforderungen, stehen. Zu diesem Zweck unterstützt die Agentur die Kommission und kann Empfehlungen auf Antrag der Kommission oder auf eigene Initiative abgeben.

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13).

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