Artikel 18 VO (EU) 2016/796
Austausch von Informationen über sicherheitsbedingte Unfälle
Die Agentur fördert den Austausch von Informationen über sicherheitsbedingte Unfälle, Störungen und Beinaheunfälle und berücksichtigt dabei die Erfahrungen der Akteure im Eisenbahnsektor gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/798. Infolge dieses Informationsaustauschs werden auf der Ebene der Mitgliedstaaten bewährte Verfahren entwickelt.
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