Artikel 21 VO (EU) 2016/796

Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugtypen

Die Agentur stellt Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugtypen aus und wird ermächtigt, von ihr erteilte Genehmigungen zu erneuern, zu ändern, auszusetzen oder aufzuheben gemäß Artikel 24 der Richtlinie (EU) 2016/797.

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