Artikel 21 VO (EU) 2016/796
Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugtypen
Die Agentur stellt Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugtypen aus und wird ermächtigt, von ihr erteilte Genehmigungen zu erneuern, zu ändern, auszusetzen oder aufzuheben gemäß Artikel 24 der Richtlinie (EU) 2016/797.
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