Artikel 22 VO (EU) 2016/796

Inbetriebnahme streckenseitiger Teilsysteme für die Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

Die Agentur überprüft vor jeder Ausschreibung für streckenseitige ERTMS-Ausrüstung, ob die technischen Lösungen in jeder Hinsicht den einschlägigen TSI entsprechen und somit in vollem Umfang interoperabel sind, und trifft eine Genehmigungsentscheidung gemäß Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/797.

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