Artikel 35 VO (EU) 2017/392

Eigenkapitalanforderungen

Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen zu den Eigenkapitalanforderungen:

a)
Nachweise, dass das Eigenkapital des beantragenden Zentralverwahrers zusammen mit seinen Gewinnrücklagen und Rücklagen die Anforderungen nach Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erfüllt;
b)
den in Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Plan und sämtliche Aktualisierungen dieses Plans sowie einen Nachweis über die Genehmigung durch das Leitungsorgan oder einen geeigneten Ausschuss des Leitungsorgans des beantragenden Zentralverwahrers.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.