Artikel 35 VO (EU) 2017/392
Eigenkapitalanforderungen
Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen zu den Eigenkapitalanforderungen:
- a)
- Nachweise, dass das Eigenkapital des beantragenden Zentralverwahrers zusammen mit seinen Gewinnrücklagen und Rücklagen die Anforderungen nach Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erfüllt;
- b)
- den in Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Plan und sämtliche Aktualisierungen dieses Plans sowie einen Nachweis über die Genehmigung durch das Leitungsorgan oder einen geeigneten Ausschuss des Leitungsorgans des beantragenden Zentralverwahrers.
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