Artikel 61 VO (EU) 2018/625

Zustellungsmängel

Wenn der Empfänger ein Schriftstück erhalten hat, aber das Amt nicht nachweisen kann, dass es ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, gilt das Schriftstück als an dem Tag zugestellt, der als Tag der Zustellung festgelegt wurde.

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