Artikel 62 VO (EU) 2018/625

Zustellung von Schriftstücken bei mehreren Beteiligten

Von den Beteiligten vorgelegte Schriftstücke werden den anderen Beteiligten von Amts wegen zugestellt. Von der Zustellung kann abgesehen werden, wenn das Schriftstück kein neues Vorbringen enthält und die Sache entscheidungsreif ist.

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