Artikel 72 VO (EU) 2019/2035
Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit bei Verbringungen von Heimtieren zu anderen als nichtkommerziellen Zwecken
Die Unternehmer stellen sicher, dass Heimtiere, die zu anderen als nichtkommerziellen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, den Vorschriften der Artikel 70 und 71 entsprechen.
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