Artikel 58 VO (EU) 2019/818
Zuständigkeiten der ETIAS-Zentralstelle
Die ETIAS-Zentralstelle ist zuständig für
- a)
- die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten gemäß Artikel 29;
- b)
- die Prüfung der im EES, im VIS, in Eurodac und im SIS gespeicherten Daten auf Mehrfachidentitäten gemäß Artikel 65.
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