Artikel 18 VO (EU) 2019/887

Aufgabentrennung

(1) Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung sind getrennte Funktionen und schließen einander aus.

(2) Die PPP-Einrichtung stellt jedem Finanzakteur die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Ressourcen zur Verfügung und gibt ihm eine Charta an die Hand, in der seine Aufgaben, Rechte und Pflichten im Einzelnen beschrieben sind.

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