Artikel 27 VO (EU) 2019/887
Interessenkonflikt
(1) Finanzakteure im Sinne dieses Kapitels und sonstige Personen, einschließlich der Mitglieder des Verwaltungsrates, die am Haushaltsvollzug und an der Mittelverwaltung — einschließlich als Vorbereitung hierzu dienender Handlungen —, an der Rechnungsprüfung und Kontrolle mitwirken, müssen jede Handlung unterlassen, durch die eigene Interessen mit denen der PPP-Einrichtung in Konflikt geraten könnten. Ferner ergreifen sie geeignete Maßnahmen um zu verhindern, dass ein Interessenkonflikt bezüglich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben entsteht, und um Situationen abzuhelfen, die objektiv als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnten, wobei der spezielle Charakter der PPP-Einrichtung gemäß ihrem Gründungsakt berücksichtigt wird.
Besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts, so befasst die betreffende Person die zuständige Stelle mit der Angelegenheit. Die zuständige Stelle bestätigt schriftlich, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. In diesem Fall stellt die zuständige Stelle sicher, dass die betreffende Person von allen Aufgaben in der Angelegenheit entbunden wird. Die zuständige Stelle ergreift alle weiteren geeigneten Maßnahmen.
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 besteht ein Interessenkonflikt, wenn ein Finanzakteur oder eine sonstige Person nach Absatz 1 aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten persönlichen Interessen beruhen, seine bzw. ihre Aufgaben nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann.
(3) Als die in Absatz 1 genannte zuständige Stelle gilt der Direktor. Ist der Bedienstete der Direktor, so ist die zuständige Stelle der Verwaltungsrat. Im Falle eines Interessenkonflikts, der ein Mitglied des Verwaltungsrates betrifft, gilt der Verwaltungsrat ohne das betreffende Mitglied als zuständige Stelle.
(4) Die PPP-Einrichtung legt Vorschriften zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten fest und veröffentlich jedes Jahr auf ihrer Website die Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten der Mitglieder des Verwaltungsrates.
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