Artikel 13 VO (EU) 2020/1207

Vorbereitung vor der Reinigung

Die Vorbereitung vor der Reinigung nach Artikel 11 Buchstabe c umfasst, sofern zutreffend, Folgendes:

a)
Anforderungen an die Zerlegung des Einmalprodukts;
b)
Verschließen oder Öffnen von Anschlüssen;
c)
Dichtheitsprüfung;
d)
spezielle Techniken des Eintauchens oder Abbürstens sowie Ultraschallbehandlung des Einmalprodukts.

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