Artikel 13 VO (EU) 2020/1207
Vorbereitung vor der Reinigung
Die Vorbereitung vor der Reinigung nach Artikel 11 Buchstabe c umfasst, sofern zutreffend, Folgendes:
- a)
- Anforderungen an die Zerlegung des Einmalprodukts;
- b)
- Verschließen oder Öffnen von Anschlüssen;
- c)
- Dichtheitsprüfung;
- d)
- spezielle Techniken des Eintauchens oder Abbürstens sowie Ultraschallbehandlung des Einmalprodukts.
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