Artikel 14 VO (EU) 2020/1207
Reinigung
Die Verfahren für die Reinigung nach Artikel 11 Buchstabe d umfassen, sofern zutreffend, Folgendes:
- a)
- die zu verwendenden Techniken, auch Spülen;
- b)
- die Beschreibung des für den Reinigungsprozess erforderlichen Zubehörs;
- c)
- Angabe der für die Reinigung erforderlichen Chemikalien und ihrer Konzentration;
- d)
- Angabe der erforderlichen Wasserqualität;
- e)
- Grenzwerte und Überwachung der chemischen Rückstände auf dem Einmalprodukt;
- f)
- Prozessparametergrenzen, einschließlich zu verwendende Temperatur, Konzentration der Lösungen und Expositionsdauer.
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