Artikel 15 VO (EU) 2020/1207
Thermische Desinfektion
Die Verfahren für die thermische Desinfektion nach Artikel 11 Buchstabe e umfassen, sofern zutreffend, Folgendes:
- a)
- Prozessparametergrenzen, einschließlich Temperatur und Expositionsdauer;
- b)
- Beschreibung des für den Desinfektionsprozess erforderlichen Zubehörs;
- c)
- Angabe der erforderlichen Wasserqualität;
- d)
- zu verwendende Techniken, einschließlich Spülvolumen und -dauer, samt Kriterien oder Anforderungen betreffend die Annahme oder Verwerfung.
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