Artikel 15 VO (EU) 2020/1207

Thermische Desinfektion

Die Verfahren für die thermische Desinfektion nach Artikel 11 Buchstabe e umfassen, sofern zutreffend, Folgendes:

a)
Prozessparametergrenzen, einschließlich Temperatur und Expositionsdauer;
b)
Beschreibung des für den Desinfektionsprozess erforderlichen Zubehörs;
c)
Angabe der erforderlichen Wasserqualität;
d)
zu verwendende Techniken, einschließlich Spülvolumen und -dauer, samt Kriterien oder Anforderungen betreffend die Annahme oder Verwerfung.

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