Artikel 77 VO (EU) 2020/687

Amtliche Bestätigung einer Seuche der Kategorie A bei Aquakulturtieren

Die zuständige Behörde bestätigt den Ausbruch einer Seuche der Kategorie A bei Aquakulturtieren amtlich, wenn die in Artikel 9 Absätze 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Bedingungen gegeben sind.

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