Artikel 23 VO (EU) 2021/1281

Zusammenfassung

Die Zusammenfassung der Pharmakovigilanz-Stammdokumentation enthält folgende Informationen:

a)
die Bezugsnummer für die Pharmakovigilanz-Stammdokumentation;
b)
den Aufbewahrungsort der Pharmakovigilanz-Stammdokumentation;
c)
Name, Kontaktdaten und Ort der Tätigkeit der für die Pharmakovigilanz verantwortlichen qualifizierten Person;
d)
die unterzeichnete Erklärung gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i;
e)
die Art des Aufzeichnungsmanagementsystems, das für die Meldung unerwünschter Ereignisse verwendet wird, gegebenenfalls mit Angabe des Namens der verwendeten Datenbank.

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