Artikel 23 VO (EU) 2021/1281
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung der Pharmakovigilanz-Stammdokumentation enthält folgende Informationen:
- a)
- die Bezugsnummer für die Pharmakovigilanz-Stammdokumentation;
- b)
- den Aufbewahrungsort der Pharmakovigilanz-Stammdokumentation;
- c)
- Name, Kontaktdaten und Ort der Tätigkeit der für die Pharmakovigilanz verantwortlichen qualifizierten Person;
- d)
- die unterzeichnete Erklärung gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i;
- e)
- die Art des Aufzeichnungsmanagementsystems, das für die Meldung unerwünschter Ereignisse verwendet wird, gegebenenfalls mit Angabe des Namens der verwendeten Datenbank.
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