Artikel 69 VO (EU) 2021/2115

Interventionskategorien zur Entwicklung des ländlichen Raums

Bei den Interventionskategorien gemäß diesem Kapitel handelt es sich um Zahlungen oder Unterstützung in Bezug auf

a)
Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen;
b)
naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen;
c)
gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben;
d)
Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung;
e)
die Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum;
f)
Risikomanagementinstrumente;
g)
Zusammenarbeit;
h)
Wissensaustausch und Verbreitung von Information.

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