Artikel 69 VO (EU) 2021/2115
Interventionskategorien zur Entwicklung des ländlichen Raums
Bei den Interventionskategorien gemäß diesem Kapitel handelt es sich um Zahlungen oder Unterstützung in Bezug auf
- a)
- Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen;
- b)
- naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen;
- c)
- gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben;
- d)
- Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung;
- e)
- die Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum;
- f)
- Risikomanagementinstrumente;
- g)
- Zusammenarbeit;
- h)
- Wissensaustausch und Verbreitung von Information.
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