Artikel 1 VO (EU) 2021/279

Vom Unternehmer zu befolgende Verfahrensschritte bei Verdacht eines Verstoßes aufgrund des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse oder Stoffe

(1) Um zu prüfen, ob der Verdacht gemäß Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/848 begründet ist, berücksichtigt der Unternehmer folgende Elemente:

a)
Betrifft der Verdacht eines Verstoßes ein eingehendes ökologisches/biologisches Erzeugnis oder Umstellungserzeugnis, so überprüft der Unternehmer, ob

i)
die Angaben auf dem Etikett des ökologischen/biologischen Erzeugnisses oder des Umstellungserzeugnisses mit den Angaben in den Begleitpapieren übereinstimmen;
ii)
sich die Angaben in dem vom Lieferanten vorgelegten Zertifikat auf das tatsächlich erworbene Erzeugnis beziehen;

b)
besteht der Verdacht, dass die Ursache des Vorhandenseins der nicht zugelassenen Erzeugnisse oder Stoffe im Einflussbereich des Unternehmers liegt, so prüft der Unternehmer alle möglichen Ursachen für das Vorhandensein nicht zugelassener Erzeugnisse oder Stoffe.

(2) Informiert der Unternehmer die zuständige Behörde oder gegebenenfalls die Kontrollbehörde oder Kontrollstelle gemäß Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/848 über einen begründeten Verdacht oder kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, so legt er — falls zutreffend und soweit verfügbar — Folgendes vor:

a)
Angaben und Unterlagen zum Lieferanten (Lieferschein, Rechnung, Zertifikat des Lieferanten, Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse);
b)
Angaben zur Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses mit der Kennzeichnung der Partie/des Loses, der Lagermenge und der verkauften Menge des Erzeugnisses;
c)
Laborergebnisse — falls relevant und verfügbar Ergebnisse eines akkreditierten Labors;
d)
das Probenahmeprotokoll mit detaillierten Angaben zum Zeitpunkt und Ort sowie zu dem für die Probenahme genutzten Verfahren;
e)
alle Informationen über etwaige frühere Verdachtsfälle in Bezug auf das betreffende nicht zugelassene Erzeugnis oder den betreffenden nicht zugelassenen Stoff;
f)
alle anderen für die Klärung des Falls relevanten Unterlagen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.