1. Gesetze
  2. Europäisches Sekundärrecht
  3. VO (EU) 2021/279

VO (EU) 2021/279

Durchführungsverordnung (EU) 2021/279 der Kommission vom 22. Februar 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kontrollen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

Informationen

Ausfertigungsdatum22.01.2021
FundstelleAbl. 2021/L 062

Alle Normen

    Präambel
    Artikel 1
    Vom Unternehmer zu befolgende Verfahrensschritte bei Verdacht eines Verstoßes aufgrund des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse oder Stoffe
    Artikel 2
    Methodik für amtliche Untersuchungen
    Artikel 3
    Bedingungen für die Verwendung bestimmter Angaben
    Artikel 4
    Zusammensetzung und Größe einer Unternehmergruppe
    Artikel 5
    Unterlagen und Aufzeichnungen einer Unternehmergruppe
    Artikel 6
    Mitteilungen des IKS-Verwalters
    Artikel 7
    Mindestprozentsätze für Kontrollen und Probenahme
    Artikel 8
    Maßnahmen im Fall eines festgestellten Verstoßes
    Artikel 9
    Informationsaustausch
    Artikel 10
    Übergangsbestimmungen
    Artikel 11
    Inkrafttreten und Geltungsbeginn
    Schlussformel (nicht amtlich)
    ANHANG II
    OFIS-Muster (Artikel 9)
    ANHANG I
    Einheitliche Regelungen für die Erstellung und Anwendung eines nationalen Maßnahmenkatalogs gemäß Artikel 8
© 2019-2025 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum