Artikel 4 VO (EU) 2021/279

Zusammensetzung und Größe einer Unternehmergruppe

Ein Unternehmer darf sich für ein bestimmtes Erzeugnis bei nur einer Unternehmergruppe registrieren lassen, auch wenn dieser Unternehmer an verschiedenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Erzeugnis beteiligt ist.

Die maximale Größe einer Unternehmergruppe beträgt 2000 Mitglieder.

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