Artikel 5 VO (EU) 2021/279
Unterlagen und Aufzeichnungen einer Unternehmergruppe
Die Unternehmergruppe bewahrt für die Zwecke des internen Kontrollsystems (IKS) folgende Unterlagen und Aufzeichnungen auf:
- a)
-
die Liste der Mitglieder der Unternehmergruppe, die auf der Registrierung der einzelnen Mitglieder beruht und für jedes Mitglied der Unternehmergruppe folgende Angaben enthalten muss:
- i)
- Name und Identifikation (Codenummer);
- ii)
- Kontaktdaten;
- iii)
- Datum der Registrierung;
- iv)
- Gesamtfläche, die das Mitglied bewirtschaftet, und Angabe, ob diese Teil einer ökologischen/biologischen, in Umstellung befindlichen oder nichtökologischen/nichtbiologischen Produktionseinheit ist;
- v)
- Angaben zu allen Produktionseinheiten und/oder Tätigkeiten: Größe, Standort (einschließlich einer Karte, sofern vorhanden), Erzeugnis, Datum des Beginns des Umstellungszeitraums und geschätzte Erträge;
- vi)
- Datum der letzten internen Inspektion mit Angabe des Namens des IKS-Inspektors;
- vii)
- Datum der letzten amtlichen Kontrolle durch die zuständige Behörde oder gegebenenfalls die Kontrollbehörde oder Kontrollstelle mit Angabe des Namens des Inspektors;
- viii)
- Datum und Version der Liste;
- b)
- die unterzeichneten Mitgliedsvereinbarungen zwischen dem Mitglied und der Unternehmergruppe als juristischer Person, in denen die Rechte und Pflichten des Mitglieds festgelegt sind;
- c)
-
die vom IKS-Inspektor und dem der Inspektion unterzogenen Mitglied der Unternehmergruppe unterzeichneten Berichte über die interne Inspektion, die mindestens folgende Angaben enthalten müssen:
- i)
- Name des Mitglieds und Standort der Produktionseinheit bzw. der Räumlichkeiten, einschließlich Ankauf- und Sammelstellen, in der/denen die der Inspektion unterzogenen und in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/848 genannten Tätigkeiten stattfinden;
- ii)
- Datum und Uhrzeit des Beginns und des Endes der internen Inspektion;
- iii)
- Ergebnisse der Inspektion;
- iv)
- Prüfungsumfang;
- v)
- Datum der Erstellung des Berichts;
- vi)
- Name des internen Inspektors;
- d)
-
Aufzeichnungen über die von den IKS-Inspektoren absolvierten Schulungen, die Folgendes enthalten müssen:
- i)
- Datum der Schulung;
- ii)
- Inhalt der Schulung;
- iii)
- Name des Ausbilders;
- iv)
- Unterschrift des Schulungsteilnehmers;
- v)
- gegebenenfalls eine Bewertung der erworbenen Kenntnisse;
- e)
- Aufzeichnungen über die von den Mitgliedern der Unternehmergruppe absolvierten Schulungen;
- f)
-
Aufzeichnungen über die vom IKS-Verwalter im Falle von Verstößen ergriffenen Maßnahmen, die Folgendes enthalten müssen:
- i)
- Mitglieder, gegen die aufgrund von Verstößen Maßnahmen verhängt wurden, einschließlich derjenigen, deren Mitgliedschaft ausgesetzt oder zurückgezogen wurde oder die zur Einhaltung eines neuen Umstellungszeitraums verpflichtet wurden;
- ii)
- Dokumentation der festgestellten Verstöße;
- iii)
- Dokumentation der Nachverfolgung der Maßnahmen;
- g)
-
Aufzeichnungen über die Rückverfolgbarkeit zu folgenden Tätigkeiten, einschließlich Angaben zu den jeweiligen Mengen, sofern zutreffend:
- i)
- Erwerb und Vertrieb landwirtschaftlicher Betriebsmittel, einschließlich Pflanzenvermehrungsmaterial, durch die Gruppe;
- ii)
- Produktion, einschließlich Ernte;
- iii)
- Lagerung;
- iv)
- Aufbereitung;
- v)
- Lieferung von Erzeugnissen jedes einzelnen Mitglieds an das gemeinsame Vermarktungssystem;
- vi)
- Inverkehrbringen von Erzeugnissen durch die Unternehmergruppe;
- h)
- die schriftlichen Vereinbarungen und Verträge zwischen der Unternehmergruppe und Unterauftragnehmern, einschließlich Angaben zur Art der an Unterauftragnehmer vergebenen Tätigkeiten;
- i)
- Dokument zur Ernennung des IKS-Verwalters;
- j)
- Dokumente zur Ernennung der IKS-Inspektoren und Liste der IKS-Inspektoren.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannte Liste der Mitglieder wird vom IKS-Verwalter aktualisiert, sobald sich eines der unter Buchstabe a Ziffern i bis viii aufgeführten Elemente ändert; dabei ist auch anzugeben, ob aufgrund von Maßnahmen bei Verstößen, die infolge einer internen Inspektion oder amtlichen Kontrolle festgestellt wurden, Mitgliedschaften ausgesetzt oder zurückgezogen wurden.
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