Artikel 1 VO (EU) 2021/384
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden ausführliche Bestimmungen für die Anwendung bestimmter Kriterien gemäß Artikel 63 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 hinsichtlich der Eignung von Sortenbezeichnungen für landwirtschaftliche Pflanzenarten und für Gemüsearten für die Zwecke von Artikel 9 Absatz 6 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2002/53/EG und von Artikel 9 Absatz 6 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2002/55/EG festgelegt.
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