Artikel 54 VO (EU) 2021/605

Besondere Fortbildungspflichten der betroffenen Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten organisieren und veranstalten regelmäßig oder in angemessenen Abständen besondere Fortbildungen über die Risiken der Afrikanischen Schweinepest und mögliche Maßnahmen zu ihrer Verhinderung, Bekämpfung und Tilgung zumindest für die folgenden Zielgruppen:

a)
Tierärzte;
b)
Landwirte, die Schweine halten;
c)
Jäger.

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