Artikel 54 VO (EU) 2021/605
Besondere Fortbildungspflichten der betroffenen Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten organisieren und veranstalten regelmäßig oder in angemessenen Abständen besondere Fortbildungen über die Risiken der Afrikanischen Schweinepest und mögliche Maßnahmen zu ihrer Verhinderung, Bekämpfung und Tilgung zumindest für die folgenden Zielgruppen:
- a)
- Tierärzte;
- b)
- Landwirte, die Schweine halten;
- c)
- Jäger.
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