VO (EU) 2021/605
Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 der Kommission vom 7. April 2021 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.2021
FundstelleAbl. 2021/L 129
Alle Normen
- KAPITEL IGEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIBESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON SPERRZONEN I, II UND III IM FALL EINES AUSBRUCHS DER AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST UND DIE ANWENDUNG BESONDERER SEUCHENBEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN IN ALLEN MITGLIEDSTAATEN
- KAPITEL IIIBESONDERE SEUCHENBEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN FÜR SENDUNGEN VON SCHWEINEN, DIE IN SPERRZONEN I, II UND III GEHALTEN WURDEN, UND IHREN ERZEUGNISSEN IN DEN BETROFFENEN MITGLIEDSTAATEN
- ABSCHNITT 1Anwendung spezifischer Verbote für Sendungen von gehaltenen Schweinen und ihren Erzeugnissen in den betroffenen Mitgliedstaaten
- ABSCHNITT 2Allgemeine und spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in Sperrzonen I, II und III gehalten wurden, außerhalb dieser Zonen
- ABSCHNITT 3Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen
- ABSCHNITT 4Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in einer Sperrzone I gehalten wurden, außerhalb dieser Zone
- ABSCHNITT 5Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in einer Sperrzone II gehalten wurden, außerhalb dieser Zone
- ABSCHNITT 6Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in einer Sperrzone III gehalten wurden, außerhalb dieser Zone
- ABSCHNITT 7Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in Sperrzonen I, II und III gehalten wurden, außerhalb dieser Zonen in eine für tierische Nebenprodukte zugelassene Anlage
- ABSCHNITT 8Spezifische Bedingungen für die Genehmigung von Verbringungen von Zuchtmaterial, das von in einer Sperrzone II gehaltenen Schweinen gewonnen wurde, außerhalb dieser Zone
- ABSCHNITT 9Spezifische Bedingungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen tierischer Nebenprodukte, die von in Sperrzonen II und III gehaltenen Schweinen gewonnen wurden, außerhalb dieser Zonen
- ABSCHNITT 10Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen, einschließlich Tierdarmhüllen, die von in Sperrzonen II und III gehaltenen Schweinen gewonnen wurden, außerhalb dieser Zonen
- KAPITEL IVBESONDERE RISIKOMINDERUNGSMAßNAHMEN IN BEZUG AUF DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST FÜR LEBENSMITTELUNTERNEHMER IN DEN BETROFFENEN MITGLIEDSTAATEN
- KAPITEL VBESONDERE SEUCHENBEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN FÜR WILDSCHWEINE IN DEN MITGLIEDSTAATEN
- KAPITEL VIBESONDERE INFORMATIONS- UND FORTBILDUNGSPFLICHTEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN
- KAPITEL VIISCHLUSSBESTIMMUNGEN