Artikel 44 VO (EU) 2021/963
Nutzung der Aufzeichnungen über verabreichte Arzneimittel in den einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokumenten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 96/22/EG
Abschnitt II Teil IV des Muster-Identifizierungsdokuments für Equiden gemäß Anhang II Teil 1 wird zur Erfassung von Angaben über die Verabreichung von Tierarzneimitteln, die Allyltrenbolon oder β-Agonisten enthalten, gemäß Artikel 4 der Richtlinie 96/22/EG in dem in Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 der genannten Richtlinie genannten Fall genutzt.
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