VO (EU) 2021/963
Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 der Kommission vom 10. Juni 2021 mit Vorschriften zur Anwendung der Verordnungen (EU) 2016/429, (EU) 2016/1012 und (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Identifizierung und Registrierung von Equiden und zur Aufstellung von Muster-Identifizierungsdokumenten für diese Tiere
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.2021
FundstelleAbl. 2021/L 213
Alle Normen
- TEIL 1ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
- TEIL 2EINHEITLICHE ANWENDUNG DES IDENTIFIZIERUNGSSYSTEMS FÜR EQUIDEN
- KAPITEL IEinheitliche Vorschriften über die für Equiden eingerichtete elektronische Datenbank
- KAPITEL IITechnische Spezifikationen, Verfahren, Formate und Gestaltungsvorgaben sowie operative Regelungen für die Mittel und Methoden zur Identifizierung
- Abschnitt 1Technische Spezifikationen, Verfahren, Formate und Gestaltungsvorgaben sowie operative Regelungen für die Mittel und Methoden zur Identifizierung
- Abschnitt 2Alternative Identifizierungsmethoden
- KAPITEL IIITechnische Spezifikationen, Formate und operative Regelungen für das einzige, lebenslang gültige Identifizierungsdokument
- Abschnitt 1Technische Spezifikationen und Formate des einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokuments
- Abschnitt 2Operative Regelungen für das einzige, lebenslang gültige Identifizierungsdokument
- Abschnitt 3Fristen, Pflichten und Verfahren für die Übermittlung von Informationen durch die Unternehmer oder andere natürliche oder juristische Personen und für die Registrierung gehaltener Equiden in den elektronischen Datenbanken
- KAPITEL IVPraktische Anwendung von Ausnahmeregelungen von den Identifizierungs- und Registrierungsanforderungen für gehaltene Equiden
- KAPITEL VVorschriften für Verbringungen nach der Ausnahmeregelung betreffend die Gültigkeitsdauer der Veterinärbescheinigung gemäß Artikel 92 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
- KAPITEL VIVorschriften für die Nutzung des einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokuments zu Sportzwecken und für internationale Verbringungen von Turnierpferden
- KAPITEL VIIIdentifizierung von Equiden, die aus Drittländern in die Union verbracht wurden
- TEIL 3DOKUMENTATION DES STATUS VON EQUIDEN ALS ZUR SCHLACHTUNG FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMT ODER DAVON AUSGESCHLOSSEN
- TEIL 4TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR REINRASSIGE ZUCHTEQUIDEN
- TEIL 5ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN