ANHANG IV VO (EU) 2021/963

Muster des provisorischen Identifizierungsdokuments gemäß Artikel 24

Zuständige Behörde

PROVISORISCHES DOKUMENT

(Artikel 24 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963

Land:

Name und Anschrift des Halters/Eigentümers:

Individueller Code

☐☐☐-☐☐☐-☐☐☐☐☐☐☐☐☐

Strichcode des individuellen Codes (sofern verfügbar)

Name des Tieres:

Transponder-Code/Ohrmarke

☐☐☐ ☐☐☐ ☐☐☐ ☐☐☐ ☐☐☐

Geschlecht:
Farbe: Strichcode (optional)/Ohrmarke
Geburtsdatum:
Alternative Methode zur Überprüfung der Identität (sofern vorhanden):
Tag und Ort der Ausstellung: Name (in Großbuchstaben) sowie Amtsbezeichnung des Unterzeichners Unterschrift

Hinweis für die zuständige Behörde oder beauftragte Stelle [nicht im Identifizierungsdokument abzudrucken]: Geringfügige Abweichungen von diesem Muster sind zulässig.

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