Artikel 1 VO (EU) 2022/2560
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Zweck dieser Verordnung ist es, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, indem ein harmonisierter Rahmen geschaffen wird, mit dem die Verzerrungen, die direkt oder indirekt durch drittstaatliche Subventionen verursacht werden, angegangen werden, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Mit dieser Verordnung werden Regeln und Verfahren für die Prüfung drittstaatlicher Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren, und für die Beseitigung solcher Verzerrungen festgelegt. Solche Verzerrungen können bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit auftreten, vor allem bei Zusammenschlüssen und öffentlichen Vergabeverfahren.
(2) Diese Verordnung betrifft drittstaatliche Subventionen, die Unternehmen — einschließlich öffentlicher Unternehmen, die der direkten oder indirekten Kontrolle des Staates unterliegen — gewährt werden, welche eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Binnenmarkt ausüben. Unter anderem gelten Unternehmen, die die Kontrolle über ein in der Union niedergelassenes Unternehmen erwerben oder mit einem solchen Unternehmen fusionieren, und Unternehmen, die an einem öffentlichen Vergabeverfahren in der Union teilnehmen, als Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Binnenmarkt ausüben.
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