Artikel 13 VO (EU) 2023/1616

Bereiche, die bei der Bewertung besondere Aufmerksamkeit erfordern

Der Bewerter oder die Abwicklungsbehörde im Fall der Durchführung einer vorläufigen Bewertung gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/23 legt besonderes Augenmerk auf Bereiche mit erheblichen Bewertungsunsicherheiten, die sich beträchtlich auf die Gesamtbewertung für die Zwecke von Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/23 auswirken.

Für die in Unterabsatz 1 genannten Bereiche gibt der Bewerter oder die Abwicklungsbehörde im Fall der Durchführung einer vorläufigen Bewertung gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/23 die Ergebnisse der Bewertung in Form von besten Punktschätzungen und gegebenenfalls von Spannbreiten gemäß Artikel 6 Absatz 3 an. Zu diesen Bereichen gehören:

a)
Kontrakte gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/23;
b)
Darlehen, deren erwartete Zahlungsströme von der Fähigkeit, Bereitschaft oder Motivation einer Gegenpartei abhängen, ihren Verpflichtungen nachzukommen;
c)
wieder in Besitz genommene Vermögenswerte, bei denen sowohl der beizulegende Zeitwert des Vermögenswertes zu dem Zeitpunkt, zu dem die CCP in die entsprechende Sicherheitsleistung oder das entsprechende Pfandrecht zwangsvollstreckt hat, als auch die erwartete Entwicklung dieses Wertes nach der Zwangsvollstreckung einen Einfluss auf die Zahlungsströme haben;
d)
sonstige zum beizulegenden Zeitwert bemessene Instrumente, wenn die Bestimmung dieses beizulegenden Zeitwerts gemäß den für ihre Marktpreis- oder Modellpreisbewertung geltenden Rechnungslegungs- und Aufsichtsanforderungen in Anbetracht der Umstände nicht mehr anwendbar oder gültig ist;
e)
der Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte, deren Werthaltigkeitstest auch in Bezug auf den nach vernünftigem Ermessen erreichbaren Zahlungsstrom, die Abzinsungssätze und den Umfang der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten von subjektiven Einschätzungen abhängen kann;
f)
Rechtsstreitigkeiten und Regulierungsmaßnahmen, bei denen die erwarteten Zahlungsströme in unterschiedlichem Maße mit Unsicherheiten in Bezug auf ihre Höhe oder ihren zeitlichen Verlauf behaftet sind;
g)
Posten wie Pensionsguthaben und -verbindlichkeiten sowie latente Steuern.

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